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In unserer kleinen Dia-Show mit aktuellen Angeboten können Sie bereits einen ersten Eindruck von unseren günstigen Preisen gewinnen. Mit einem Klick gelangen Sie auf die jeweilige Produkt-Bestellseite im Shop.

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Rezepteinreichung
Bitte senden sie uns Ihr Originalrezept, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben per Post zu. Nur wenn dieses Originalrezept vorliegt, dürfen Bestellungen rezeptpflichtiger Medikamente über das Internet ausgeführt werden.
Porto- und versandkostenfrei
Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist grundsätzlich versandkostenfrei. Wir erstatten zudem Ihr Porto für die Einsendung von Rezepten für rezeptpflichtige Arzneimitteln unmittelbar bei der Rechnungserstellung.
Rezepteinreichung
Bitte senden sie uns Ihr
Originalrezept, das Ihr Arzt
für Sie ausgestellt hat,
per Post zu.
Clever sparen
Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel und Rezeptgebühren sind zwar gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Versandapotheken einheitlich, dennoch können Sie bei uns clever sparen:
Jede weitere Bestellung, die Sie gleichzeitig mit Ihrer Bestellung für ein rezeptpflichtiges Medikament aufgeben, bleibt ebenfalls versandkostenfrei. Hier entfällt die Versandkostenpauschale in Höhe von 3,95 Euro auch wenn Ihre Bestellsumme unterhalb der üblichen Grenze für die Versandkostenbefreiung in Höhe von 35,- Euro liegt.
So nutzen Sie jedes unserer vielen Top-Angebote im Shop mit großer Erparnis auch für kleinere Bestellungen - ideal um die Hausapotheke oder die Reiseapotheke aufzufüllen, ihr Schmerzmittel oder hochwertige Pflegeprodukte preisgünstig zu bestellen, und und und...
Unser Service für eine schnelle Bestellung
Gerade rezeptpflichtige Medikamente werden oft dringend benötigt. Daher bietet Ihnen die Versandapotheke Bockau einen besonderen Service an:
Geben Sie Ihre Bestellung im Shop auf, sobald Ihnen das Rezept Ihres Arztes vorliegt. Kaum dass Ihr Originalrezept bei uns per Post eintrifft, können wir Ihre Bestellung umgehend bearbeiten. Bitte legen Sie Ihrem Rezept hierfür einen Ausdruck der Bestellbestätigung bei, die Sie von uns per E-Mail nach Eingabe Ihrer Bestellung erhalten.
Auf den Bestellseiten im Shop wählen Sie Ihre Rezeptart aus.
Zuzahlungsbefreiung
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, achten Sie bitte darauf, dass in Ihrer Arztpraxis bei der Erstellung des Rezeptes Ihre Zuzahlungsbefreiung auf dem Rezept vermerkt wird. Sollte dieses vergessen worden sein, so senden Sie uns bitte zusätzlich mit Ihrem Rezept eine Kopie Ihrer Befreiungsbestätigung Ihrer Krankenkasse zu.
Folgende Arzneimittel können von uns nicht versendet werden:
- Betäubungsmittel
- Arzneimittel, die besonders transportempfindlich sind
- Arzneimittel, die für den Transport als Gefahrstoff gelten
- rezeptflichtige Tierarzneimittel
Freitextbestellung
Für Sonderaufträge und Bestellungen, die nicht über den klassischen Bestellweg im Shop bearbeitet werden können, bieten wir Ihnen die Freitextbestellung an.
Die Freitextbestellung
finden Sie links unten im Shopmenü.
Bitte beachten Sie, dass die Freitextbestellung nur sichtbar und anwählbar ist, wenn noch keine andere Bestellung in Ihrem Warenkorb liegt.
Wir werden umgehend prüfen, ob wir Ihren Bestellwunsch erfüllen können, werden diesen sofort ausführen oder gegebenenfall mit Ihnen Rücksprache halten.
Das Handwerk wahren
Auch wenn die Versandapotheke Bockau alle Ansprüche erfüllt, die Sie als Kunde von einer modernen Internetapotheke erwarten dürfen, so sind alle Mitarbeiter dennoch ein klein wenig stolz, dass hier weiterhin das klassische Apotherhandwerk ausgeübt und die Tradition gewahrt wird: denn neben vielen weiteren Dienstleistungen werden auch heute noch in der Apotheke Bockau Mixturen in der eigenen Rezeptur hergestellt.
Herstellung von Mixturen
In unserer Rezeptur stellen
wir für Sie sowohl Mixturen
nach Rezept Ihres Arztes
als auch nach Ihren
persönlichen Wünschen her.
Bestellung von Mixturen
Sollten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, das eine Rezeptur enthält, dann können Sie dieses bei uns einlösen. Bei verschreibungspflichtigen Rezepturen auf Kassenrezept berechnen wir die übliche gesetzliche Zuzahlung.
Gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach und stellen bei Bedarf auch Ihre Mixtur aus Fertigarzneimitteln zusammen. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale von 5,00 Euro für unsere Arbeitsleistung und das verwendete Gefäß bzw. die Gefäße. Gewünschte Individualrezepturen, wie z.B. Teemischungen, werden nach der Hilfstaxe für Apotheken berechnet. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.

